Telefonberatung

040 - 4321 6949

Downloads

Merkblätter, Excel-Kalkulationshilfen etc.

FAQ

Welche Verzinsung darf ich säumigen Zahlern berechnen?

Hier hat sich seit der Reform des Schuldrechts 2002 einiges getan. Seitdem gilt zum Beispiel, dass ein Schuldner 30 Tage nach Empfang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, d.h. Sie müssen dies nicht mehr ausdrücklich ankündigen. Vom Tag nach dem Verzugsbeginn an dürfen Sie dem Rechnungsbetrag Verzugszinsen zuschlagen. Deren Höhe richtet sich allerdings nach dem Schuldner: Handelt es sich um einen Verbraucher, liegt der Verzugszins 5 Prozentpunkte oberhalb des so genannten 'Basiszinssatzes', der in § 247 BGB geregelt ist und dessen aktueller Stand bei der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de abrufbar ist. Für Unternehmen und den Staat gilt 'Basiszins plus 8 Punkte'. Sie können allerdings auch höhere Zuschläge fordern, wenn Sie einen entsprechenden Schaden nachweisen. Beispielsweise können Sie den Zinssatz Ihres Kontokorrent-Kredits ansetzen, wenn durch den Zahlungsverzug Ihr Konto ins Minus gerutscht ist. Zurück zu den FAQ