Aufgeben oder weitermachen?
Phase 1: Orientieren
Was ist Orientierungswissen?In einer schwierigen unternehmerischen Lage ist schnelle Orientierung das Gebot der Stunde. Wer sich in dieser Situation Informationen beschafft, neigt häufig zum blinden Ansammeln von Detailwissen und läuft Gefahr, in der Menge verfügbarer Informationen zu „ertrinken“. Im Bereich Orientierungswissen liefern wir Ihnen zu den relevanten Themen einführende Informationen, die leicht verdaulich sind und ihnen Stück für Stück Übersicht über Ihre Handlungsoptionen erlauben.Wer den Überblick hat, gewinnt Perspektiven. Anhand der folgenden Fragestellungen können Sie sich zunächst ein klareres Bild von Ihrer Situation verschaffen:
- Ab wann ist die Weiterführung eines Unternehmen nicht mehr sinnvoll?
- Was ist Liquidation/Unternehmensübergabe/Insolvenz?
- Welche Insolvenzverfahren gibt es - und welches trifft auf mich zu?
Ab wann ist die Weiterführung eines Unternehmens nicht mehr sonnvoll?
Die Entscheidung, das eigene Unternehmen aufzugeben oder in schwieriger Lage weiterzuführen will gut überlegt sein. Gar nicht mal so selten gilt das Sprichwort „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Unsere Erfahrung in der Beratungspraxis zeigt, dass jeder Fall unterschiedlich und die Entscheidung stark von der Person des Unternehmers / der Unternehmerin abhängig ist. Trotzdem gibt es einige Orientierungshilfen, die in fast allen Fällen anzulegen sind, eine Auswahl wird im Folgenden vorgestellt.
Für eine kritische Situation spricht es bereits, wenn:
- schlaflose Nächte und der dringende Wunsch, endlich Ruhe vor Gläubigern zu haben, überhand nehmen
- Ihre private Existenz akut bedroht ist und Ihre finanziellen Sorgen kontinuierlich anwachsen (Mahnungen und Vollstreckungsversuche von den Gläubigern, Mietrückstände, dauerhafte Überziehung des Kontos am Limit etc.)
- Sie nach vielen Versuchen keine Strategie mehr haben, wie Sie die finanzielle Lage innerhalb der nächsten Monate ändern können
- Sie das Unternehmersein eigentlich satt haben und sich bereits nach berufliche Alternativen in abhängiger Beschäftigung umschauen
Indikatoren, die für einen Fortbestand des Unternehmens sprechen können sind:
- Sie haben die Warnsignale einer Unternehmenskrise (sinkende Umsätze, geringe Liquiditätsreserven etc.) erkannt, aber haben noch nicht gehandelt.
- Die Anzahl der Gläubiger ist überschaubar (bei mehr als 20 Gläubigern ist ein Insolvenzgericht berechtigt, ein mögliches Verbraucherinsolvenzverfahren wegen undurchsichtiger Vermögensverhältnisse zu versagen und stattdessen das Regelinsolvenzverfahren einzuleiten).
- Sie haben mehr als einen Kunden.
- Sie können privat eine längere finanzielle Durstrecke überstehen.
Was ist Liquidation/Unternehmensübergabe/Insolvenz?
Ist die Entscheidung zur Aufgabe eines Unternehmens gefallen, ist zu beachten, dass es viele unterschiedliche Arten gibt, eine Selbstständigkeit zu beenden. Welcher für Sie der angemessene Weg ist, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B.
- Bestehen Schulden, die von Ihnen als haftende/r Unternehmer/in nicht bedient werden können?
- Soll das Unternehmen weiter bestehen?
- Bestehen große Unternehmenswerte?
- Haben Sie Mitarbeiter?
Haben Sie Mitarbeiter oder besteht ein großer Unternehmenswert (großer Kundenkreis, technisches Know-how etc.), kann natürlich zunächst einmal ein Unternehmensverkauf für Sie in Frage kommen.
Geht das nicht, kann man seine Selbstständigkeit schlicht aufgeben oder im Falle von Gesellschaften diese "liquidieren", also die Firma auflösen. Es sei denn man hat z.B. eine GmbH, dann muss zunächst bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung das Insolvenzverfahren für die Gesellschaft eingeleitet werden. Auf jeden Fall muss man die laufenden Geschäfte ordentlich beenden, alle Rechtsbeziehungen und Verträge im Rahmen des Möglichen korrekt abwickeln, Verpflichtungen des Unternehmens erfüllen und dafür offene Forderungen einziehen und das Unternehmensvermögen in Geld umsetzen. Der Geschäftsbetrieb wird dann eingestellt und ggf. aus dem Handelsregister gelöscht.
Auch wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht, kann ein Unternehmen geordnet aufgegeben werden. Diesem Zweck dient das Insolvenzverfahren. Das ist normalerweise nichts anderes als die Verwertung des gesamten Unternehmensvermögens durch einen Insolvenzverwalter, die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger und die Liquidierung der Firma. Hat das Unternehmen keine ausreichenden Vermögenswerte mehr um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wird das Insolvenzverfahren "mangels Masse" vom Gericht nicht durchgeführt. Dann bleibt es bei der Liquidierung durch den Unternehmer selbst.
Das Insolvenzverfahren für das Unternehmen ist von dem des Unternehmers zu unterscheiden:
Wenn das Unternehmen als Gesellschaft geführt wird, kann dieses Insolvenzverfahren auch ohne ein Insolvenzverfahren des Unternehmers als Person durchgeführt werden. Sofern der Unternehmer allerdings persönlich für alle Schulden gerade stehen muss, wird auch für ihn ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung dann sinnvoll sein. Für den Fall, dass Unternehmen und Person zusammenfallen (z.B. Einzelkaufmann, Kleinselbstständiger) gibt es nur ein Insolvenzverfahren, allerdings für die Person mit der Möglichkeit zur Restschuldbefreiung und sogar zur weiteren selbstständigen Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens.
Welche Insolvenzverfahren gibt es - und wleches trifft auf mich zu?
Für das Insolvenzverfahren einer natürlichen Person mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der so genannten Verbraucherinsolvenz und der Regelinsolvenz. Vom Prinzip her sind beide Verfahren ähnlich. Sie dienen dem Zweck, das Vermögen des Schuldners (soweit dies gesetzlich zulässig ist) zu verwerten und den Erlös unter den Gläubigern zu verteilen. Ein Kleinunternehmer kommt in das Regelinsolvenzverfahren, wenn:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird oder
- es sich um Schulden aus ehemaliger selbstständiger Tätigkeit handelt und 20 Gläubiger oder mehr vorhanden oder noch Forderungen aus „Arbeitsverhältnissen“ offen sind (also Lohnzahlungen, Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung oder Lohnsteuer für ehemalige Arbeitnehmer des Betriebes nicht gezahlt worden sind).
Für ehemalige Unternehmer und Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben, gelten die Regelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Im Anschluss an ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren folgt auf Antrag das Restschuldbefreiungsverfahren, und zwar dann, wenn nach Ablauf des Verfahrens immer noch Restschulden bestehen.
Vertiefungswissen
Welche Aspekte des Insolvenzverfahrens ist für Sie von Interesse?
- Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Restschuldbefreiungsverfahren
Weiter zu Phase 2: Entscheiden
Sie haben einen ersten Überblick gewonnen? Dann können Sie jetzt zu den praktischen Entscheidungshilfen übergehen.



