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Regelinsolvenzverfahren

Im Regelinsolvenzverfahren wird von vorn herein nur das schuldnerische Vermögen verwertet. Bei größeren Vermögen kann das Regelverfahren komplizierter sein, als das Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei kleinen Fällen hingegen bringt der Wegfall der vorgeschalteten Einigungsversuche einen Zeit- und Aufwandsvorteil.

Es gibt aber einen Nachteil des Regelinsolvenzverfahrens: Während für das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatungsstellen kostenlose Hilfe bieten, ist man im Regelinsolvenzverfahren auf sich allein gestellt (oder muss einen spezialisierten Anwalt, am besten mit vorheriger Honorarvereinbarung, beauftragen). Allerdings ist das Insolvenzgericht verpflichtet, dem Schuldner im Verfahren zu helfen, so dass man normalerweise das Verfahren mit Hilfe der gerichtlichen Formulare auch gut allein beantragen kann.

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Gefördert durch:

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Das Projekt wird aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.