Restschuldbefreiungsverfahren
Bestehen nach Ablauf eines Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren noch Schulden, kommt das Restschuldbefreiungsverfahren zum Tragen. Grundsätzlich wird hierbei der Schuldner nach Ablauf von sechs Jahre von allen Verbindlichkeiten frei, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden.
Die Restschuldbefreiung gilt allerdings nicht für:
- Unterhaltsrückstände, die während des Verfahrens auflaufen
- gestundete Verfahrenskosten
- Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (z.B. Kreditbetrug, Diebstahl, bei Kleinunternehmern problematisch: nicht gezahlte Sozialbeiträgen für Angestellte)
- vorliegenden Geldstrafen
Um in dieses Verfahren zu gelangen, muss ein entsprechender Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden. Für die Zeit von 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder (das ist so etwas wie ein Insolvenzverwalter) abgetreten, der das verwertbare Einkommen des Schuldners an die Gläubiger verteilt.
Aus der geltenden Insolvenzordnung ergibt sich, dass der Schuldner auch im Restschuldbefreiungsverfahren selbstständig tätig sein kann, solange er „die Insolvenzgläubiger durch Zahlung an den Treuhänder so stellt, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre“. Mit anderen Worten hat der Schuldner jedenfalls theoretisch ein Wahlrecht, ob er während der „Treuhandphase“ selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit nachgehen will. Auch ein Wechsel zwischen den Beschäftigungsformen ist möglich. Damit eröffnet sich auch für den Einzelkaufmann oder den persönlich haftenden Gesellschafter die Möglichkeit, seine Geschäfte trotz Insolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren weiterzuführen. Das gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter (und ggf. die Gläubiger) davon überzeugt werden können, dass die Weiterführung der selbstständigen Tätigkeit nachhaltig einen entsprechenden Gewinn über sechs Jahre verspricht. Für einen überzeugenden Fortführungsplan eines Unternehmens, muss man sich viel Mühe geben!



