Neuer Tipp: Änderungen im Wachstumschancengesetz

Corona-Cockpit
Deine Fragen – Unsere Antworten

Deine Fragen – Unsere Antworten

In unserem Corona-Cockpit beantworten wir Fragen, die uns an der Beratungs-Hotline häufig gestellt werden. Außerdem gehen wir auf weitere Punkte ein, die dir gerade helfen könnten. 

Der Inhalt wird laufend weiterentwickelt. In der täglichen Flut von neuen Informationen versuchen wir, das herauszufiltern, was für dich als Selbstständigen wirklich relevant ist.

Es ist nicht leicht, den Überblick über die vielen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Stadt Hamburg zu behalten. Das Team der FIRMENHILFE hat hilfreiche Übersichten zusammengestellt:

Die wichtigste Seite, mit ausführlichen FAQs und der Möglichkeit der Direktbeantragung:
Coronahilfen des Bundes

Überblick über Hamburger-Corona-Hilfen:

Überblick der IFB-Hamburgs

Überblick der Handelskammer

Hamburger Corona-Arbeitsmarktprogramm

Die Härtefallhilfen des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg richten sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, bei denen die bestehenden Corona-bedingten Wirtschaftshilfen bisher nicht greifen konnten. Sie sind also eine Ergänzung der bisherigen Hilfsprogramme.

Zielgruppe sind Unternehmer*innen, die außerordentliche und Pandemie-bedingte Belastungen zu tragen haben, welche absehbar die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dies wird maßgeblich an Umsatzeinbruch und Liquiditätsengpass festgemacht.

Voraussetzungen

Antragstellende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung der Härtefallhilfe bei einem Hamburger Finanzamt ertragsteuerlich geführt werden und ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich vor dem 1. November 2020 bzw. vor dem 1. Januar 2021 (nur Direktantragsteller) aufgenommen haben. Soloselbstständige (auch Angehörige der Freien Berufe) müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.

Die Antragstellung ist ausschließlich digital möglich. Es kann nur ein einmaliger Antrag auf Härtefallhilfe gestellt werden, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bemessung der Höhe der Härtefallhilfe erfolgt analog zur Überbrückungshilfe III. Zusätzlich dazu erstattet die Härtefallhilfe bei einem Umsatzeinbruch zwischen ≥ 15 % und < 30 % im Fördermonat im Vergleich zum Vergleichszeitraum 30 % der förderfähigen Fixkosten.

Die Höhe der Zuwendung im Förderzeitraum ist im Regelfall auf 100.000 Euro begrenzt. 

Bei Direktantragstellung werden bis zu 50 % des Referenzumsatzes erstattet. Hier ist die Höhe der Zuwendung im Förderzeitraum ist auf 7.500 Euro begrenzt. 

Abschlagszahlungen sind nicht vorgesehen.

Auf der FAQ-Seite und auf der Zuschuss-Infoseite der IFB Hamburg finden Sie Antworten auf alle häufigen Fragen und Informationen zur Beantragung der Härtefallhilfe.

Infoseite der IFB Hamburg

FAQ-Seite der IFB Hamburg

Die ständig wechselnden Coronaregeln und Schutzkonzepte sorgen im unternehmerischen Alltag oft für Fragen.

Dafür möchten wir auf zwei hilfreiche Links der Stadt Hamburg verweisen.

Hier findest du die aktuellsten Verordnungen der Stadt Hamburg:
Allgemeinverfügungen und Verordnungen

Du kannst deine Fragen dort auch im Chat stellen oder eine Hotline anrufen: 040 428 284 000

Auch sehr hilfreich sind die Corona-FAQ von hamburg.de:
Corona-FAQ

Was viele Selbstständige nicht wissen ist, dass wenn das Einkommen mal nicht zum Leben reicht, sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Genauer gesagt auf Arbeitslosengeld 2, im Volksmund auch Hartz IV genannt. Und das Beste, du darfst dabei weiter selbstständig bleiben. Es ist eine Art Grundsicherung, für genau solche Zeiten wie diese, in denen man unverschuldet in finanzielle Not gerät.

Vereinfachter Zugang zu ALG II für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige

Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung.

Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch, zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbstständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.

Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Antrag stellen

Anträge auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder schriftlich über das Kontaktformular bei dem für Sie zuständigen Jobcenter stellen:
Antrag zur Grundsicherung

 Und das geht so

1) Den vereinfachten Antrag ausfüllen.

2) Die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit ausfüllen.

3) Den vereinfachten Antrag (gegebenenfalls mit Anlagen) bei eurem zuständigen Jobcenter einreichen – per Post, Hausbriefkasten oder E-Mail.

4) Auf die Antwort des Jobcenters warten.

Unter diesem Link findest du Dokumente, Hilfen und Downloads zum ALG-II-Antrag:
Antrag zur Grundsicherung

Hier hat die Arbeitsagentur Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt:
FAQ der Arbeitsagentur

Telefonische Hotline von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Fragen rund um die Grundsicherung:
0800 4555521 (gebührenfrei)

Mit verschieden Krediten unterstützt die KfW alle Selbstständige und Unternehmen, unabhängig von Branchen und Größen, die temporär und unverschuldet in eine Krise geraten sind. Diese Seite erklärt einfach und sachlich die unterschiedlichen Maßnahmen, die aktuell bis zum 30.04.2022 greifen. Bitte wende dich an deine Hausbank oder an Finanzierungsinstitute, die KfW-Kredite durchleiten.
KfW-Kredite

Hamburg-Kredit Liquidität kann noch bis zum 19.04.2022 beantragt werden!

Kleinen und mittleren Unternehmen (Selbstständige und Freiberufler bis zu 10 Mitarbeiter) sowie gemeinnützigen Organisationen und Verbänden werden dadurch Liquiditätshilfedarlehen im Hausbankverfahren in Höhe von 20.000 € bis zu 250.000 € (für gemeinnützige bis 800.000 €) bereitgestellt. Explizit die Unternehmen und Institutionen, die zu klein für den KfW-Schnellkredit sind bzw. wegen der nicht gegebenen Gewinnerzielungsabsicht beim KfW-Unternehmerkredit ausgeschlossen sind, können von der neuen Finanzierungshilfe profitieren. Die Förderkonditionen kannst du auf den folgenden Webseiten der IFB Hamburg sowie der BG Hamburg nachlesen:
IFB Hamburg

BG Hamburg

Der Corona-Recovery-Fonds: Für den Hamburger Mittelstand ausgebaut und bis Ende Mai 2022 verlängert

Mit Beteiligungskapital in Höhe von 50.000,00 € bis zu 1.800.000,- € in Form von typisch stillen Beteiligungen unterstützt die BTG Hamburg innovative Start-ups sowie wachstumsorientierte, kleine und mittelständische Betriebe, die infolge der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind. 

Anträge konnten nur noch bis zum 31.05.2022 an die BTG Hamburg gerichtet werden.

Das Programm „Corona Recovery Fonds“ wird in Zusammenarbeit mit der KfW und der IFB Hamburg zur Verfügung gestellt. Zu weiteren Informationen und zum digitalen Antragsverfahren gelangst du auf der nachfolgenden Seite der BTG Hamburg.
BTG Hamburg

Mit NEUSTART KULTUR werden Projekte und pandemiebedingte Investitionen verschiedener Kultursparten gefördert. Einen ausführlichen Überblick über alle Programme und alle weiteren Informationen findest du hier:
NEUSTART KULTUR

Der IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona fördert die Anschaffung von Betriebsmitteln, wenn deren Bedarf aus der Coronakrise resultiert, mit einer maximalen Darlehenshöhe von 300.000 €. Der Vertragsabschluss ist noch bis zum 30.04.2022 möglich. Hinweise zum Antragsverfahren kannst du hier nachlesen:
IFB-Förderkredit Kultur

Ganz klar: Es lohnt sich immer, dein Geschäftsmodell weiterzuentwickeln!

Vielleicht hattest du dich auch schon vor der Corona-Pandemie mit dem Gedanken auseinandergesetzt, das eigene Geschäftsmodell weiterzuentwickeln oder umzubauen? Nutze jetzt die Krise als Chance und verzweifle nicht! Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Veränderung, denn der beginnt oft in Krisensituationen.

Wie du das umsetzt, erfährst du in unseren Beiträgen, dem Schnellkurs und dem Podcast. Schaue einfach, welches unserer Formate dir am meisten weiterhilft.

Geschäftsmodell anpassen in der Krise

Schnellkurs Geschäftsmodell

Podcast: Mein Geschäftsmodell neu denken

Entschädigung nach § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz

Unter bestimmten Bedingungen können Selbstständige eine Entschädigung beantragen:

  • wenn sie in Quarantäne sind/waren
  • wenn ein Tätigkeitsverbot besteht oder bestand

Auf Antrag bei der zuständigen Behörde können Selbstständige Entschädigung für einen Verdienstausfall sowie ggf. auch weitergehende Ausgaben erstattet bekommen. 

Weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden:
Anleitung zur Beantragung der Quarantäne Entschädigung (PDF)
FAQ zur Entschädigung

Habe ich einen Anspruch auf eine staatliche Entschädigung im Falle eines Beschäftigungsverbots (Stilllegung des Betriebes durch die Behörde) nach dem Infektionsschutzgesetz, Paragraf 56?

Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist das Verbot der Erwerbstätigkeit. Wurde dein gesamter Betrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen durch die Behörde stillgelegt, erhältst du Ersatz für die Betriebsausgaben, die in dieser Zeit weiterlaufen und nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. Wie genau in solchen Fällen vorgegangen wird (z.B. wie die Antragstellung abläuft), bestimmen die zuständigen Behörden und/oder die Bezirksämter.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich bei Selbstständigen nach ihrem Verdienstausfall. Grundlage ist der Steuerbescheid (nach Paragraf 15 SGB IV).

Was ist, wenn ich selbst in Quarantäne muss?

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Im eigenen Infektionsfall bist auch du vor Verdienstausfall geschützt. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten wird Selbstständigen, genau wie Angestellten, ein verhinderbarer Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der in Ihrem Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.

Damit du während der Coronakrise keine Entlassungen vornehmen musst, wurde die Kurzarbeit vorerst bis zum 31.03.2022 erweitert. Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Kurzarbeit findest du hier:
Corona-Kurzarbeit

Information: Es kann bis zu 10 Werktage dauern, bis Unternehmen eine Rückmeldung bekommen

Zum Thema Kurzarbeit hat unser Steuerberatungsbüro Heratax eine sehr hilfreiche Zusammenfassung für uns und Sie erstellt. Danke!

Die wichtigsten Neuerungen (seit 01.03.2020) im Einzelnen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens zehn Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, wenn dies tarifvertraglich geregelt ist, kann verzichtet werden.
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Unterschied arbeitsrechtliche Anordnung Kurzarbeitergeld und Gewährung von Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur 

Es muss zwischen den Voraussetzungen für die arbeitsrechtliche Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber und der leistungsrechtlichen Gewährung von Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur unterschieden werden.

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur dann anordnen, wenn dies arbeitsrechtlich zulässig ist. Ob die Arbeitsverträge Ihrer Arbeitnehmer eine entsprechende Kurzarbeitsklausel enthalten, ist daher bitte unbedingt vorab von Ihrem Rechtsanwalt zu prüfen. Besteht keine rechtliche Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit, verlieren Arbeitnehmer im Fall der Anordnung nicht ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. Ggf. müssen daher Arbeitnehmer zunächst zu einer Zustimmung zur Kurzarbeit bewegt werden, etwa in dem im Gegenzug eine befristete Beschäftigungssicherung vereinbart wird. Auch diese Frage ist bitte von Ihrem Rechtsanwalt zu prüfen.

Außerdem hat die Agentur für Arbeit ein Erklärvideo zum Kurzarbeitergeld

Im Fall der Fälle ist auch eine Insolvenz nicht das Ende der Welt. Wenn du gegen deine Schulden nicht mehr ankommen solltest, wird dir dieses Verfahren helfen, wieder ruhig zu schlafen.

Der erste Schritt ist auf jeden Fall die Hilfe zu besorgen, vereinbare gerne mit uns einen Termin oder informiere dich in unseren Merkblättern über deine Möglichkeiten.

Merkblatt: Überblick Insolvenz

Merkblatt: Praxistipps Insolvenz

Merkblatt: Weiter selbstständig trotz Insolvenz

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Übersicht über die verschiedenen staatlichen Hilfen zusammengestellt, die Eltern jetzt zur Verfügung stehen. Darunter sind:

  • Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung
  • Notfall-Kinderzuschlag
  • Anpassung des Elterngeldes

Finanzielle Unterstützung für Sorgeberechtigte

Stadt Hamburg: Entschädigung für Kinderbetreuung

Seit dem 1. April 2020 kann der Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) beantragen werden. Der Zuschlag beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Er kann beantragt werden, wenn du:

  • Kurzarbeitergeld erhältst
  • Selbstständig bist und derzeit keine oder weniger Einnahmen hast
  • Weniger Geld verdienst, weil Überstunden entfallen
  • Wenn du gerade Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehst

Die Möglichkeit, das Geld zu bekommen, wurde erleichtert, indem Eltern nur noch ihr Gehalt aus dem Monat vor dem Antrag nachweisen müssen und Ihr Vermögen beim Notfall-Kinderzuschlag nur in Ausnahmefällen berücksichtigt wird. Ihren Anspruch kannst du darüber hinaus direkt online prüfen und dort den Antrag stellen:
Antrag KiZ

Das Wichtigste: Die Bearbeitungszeit ändert nichts an dem Zeitraum, für den du den Kinderzuschlag erhältst. Ausstehende Beträge erhältst du zum nächstmöglichen Termin.

Die ständig wechselnden Coronaregeln und Schutzkonzepte sorgen im unternehmerischen Alltag oft für Fragen.

Dafür möchten wir auf zwei hilfreiche Links der Stadt Hamburg verweisen.

Hier findest du die aktuellsten Verordnungen der Stadt Hamburg:
Allgemeinverfügungen und Verordnungen

Du kannst deine Fragen dort auch im Chat stellen oder eine Hotline anrufen: 040 428 284 000

Auch sehr hilfreich sind die Corona-FAQ von hamburg.de:
Corona-FAQ

Was viele Selbstständige nicht wissen ist, dass wenn das Einkommen mal nicht zum Leben reicht, sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Genauer gesagt auf Arbeitslosengeld 2, im Volksmund auch Hartz IV genannt. Und das Beste, du darfst dabei weiter selbstständig bleiben. Es ist eine Art Grundsicherung, für genau solche Zeiten wie diese, in denen man unverschuldet in finanzielle Not gerät.

Vereinfachter Zugang zu ALG II für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige

Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung.

Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch, zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbstständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.

Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Antrag stellen

Anträge auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder schriftlich über das Kontaktformular bei dem für Sie zuständigen Jobcenter stellen:
Antrag zur Grundsicherung

 Und das geht so

1) Den vereinfachten Antrag ausfüllen.

2) Die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit ausfüllen.

3) Den vereinfachten Antrag (gegebenenfalls mit Anlagen) bei eurem zuständigen Jobcenter einreichen – per Post, Hausbriefkasten oder E-Mail.

4) Auf die Antwort des Jobcenters warten.

Unter diesem Link findest du Dokumente, Hilfen und Downloads zum ALG-II-Antrag:
Antrag zur Grundsicherung

Hier hat die Arbeitsagentur Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt:
FAQ der Arbeitsagentur

Telefonische Hotline von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Fragen rund um die Grundsicherung:
0800 4555521 (gebührenfrei)

Ganz klar: Es lohnt sich immer, dein Geschäftsmodell weiterzuentwickeln!

Vielleicht hattest du dich auch schon vor der Corona-Pandemie mit dem Gedanken auseinandergesetzt, das eigene Geschäftsmodell weiterzuentwickeln oder umzubauen? Nutze jetzt die Krise als Chance und verzweifle nicht! Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Veränderung, denn der beginnt oft in Krisensituationen.

Wie du das umsetzt, erfährst du in unseren Beiträgen, dem Schnellkurs und dem Podcast. Schaue einfach, welches unserer Formate dir am meisten weiterhilft.

Geschäftsmodell anpassen in der Krise

Schnellkurs Geschäftsmodell

Podcast: Mein Geschäftsmodell neu denken

Entschädigung nach § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz

Unter bestimmten Bedingungen können Selbstständige eine Entschädigung beantragen:

  • wenn sie in Quarantäne sind/waren
  • wenn ein Tätigkeitsverbot besteht oder bestand

Auf Antrag bei der zuständigen Behörde können Selbstständige Entschädigung für einen Verdienstausfall sowie ggf. auch weitergehende Ausgaben erstattet bekommen. 

Weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden:
Anleitung zur Beantragung der Quarantäne Entschädigung (PDF)
FAQ zur Entschädigung

Habe ich einen Anspruch auf eine staatliche Entschädigung im Falle eines Beschäftigungsverbots (Stilllegung des Betriebes durch die Behörde) nach dem Infektionsschutzgesetz, Paragraf 56?

Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist das Verbot der Erwerbstätigkeit. Wurde dein gesamter Betrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen durch die Behörde stillgelegt, erhältst du Ersatz für die Betriebsausgaben, die in dieser Zeit weiterlaufen und nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. Wie genau in solchen Fällen vorgegangen wird (z.B. wie die Antragstellung abläuft), bestimmen die zuständigen Behörden und/oder die Bezirksämter.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich bei Selbstständigen nach ihrem Verdienstausfall. Grundlage ist der Steuerbescheid (nach Paragraf 15 SGB IV).

Was ist, wenn ich selbst in Quarantäne muss?

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Im eigenen Infektionsfall bist auch du vor Verdienstausfall geschützt. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten wird Selbstständigen, genau wie Angestellten, ein verhinderbarer Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der in Ihrem Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.

Im Fall der Fälle ist auch eine Insolvenz nicht das Ende der Welt. Wenn du gegen deine Schulden nicht mehr ankommen solltest, wird dir dieses Verfahren helfen, wieder ruhig zu schlafen.

Der erste Schritt ist auf jeden Fall die Hilfe zu besorgen, vereinbare gerne mit uns einen Termin oder informiere dich in unseren Merkblättern über deine Möglichkeiten.

Merkblatt: Überblick Insolvenz

Merkblatt: Praxistipps Insolvenz

Merkblatt: Weiter selbstständig trotz Insolvenz

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten und das Geld noch nicht an die IFB zurücküberwiesen haben, können Sie Folgendes tun:

  • Eine Stundung der Rückforderung beantragen 
    Bis zum 31.12.2022 kann Ihnen die Stundung zinsfrei gewährt werden. Diese Frist wurde bereits verlängert, eine weitere Verlängerung durch die IFB ist unwahrscheinlich.
  • Ratenzahlung beantragen
    Ebenfalls bis zum 31.12.2022 können Sie den Betrag in zinsfreien Raten zurückzahlen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Widerspruch einlegen
    Wenn Sie Zweifel haben, ob die Rückforderung der Coronahilfen durch die IFB gerechtfertigt ist, können Sie widersprechen und Ihren Antrag erneut prüfen lassen ist. Werfen Sie zur Sicherheit einen zweiten Blick in die Fördervoraussetzungen.

Mit einem Widerspruch gewinnen Sie nicht nur Zeit. Es ist durchaus denkbar, dass die Berechnung der IFB nicht korrekt war, etwa weil nicht alle anrechenbaren Betriebsausgaben berücksichtigt wurden. Besprechen Sie diese Fragen am besten mit Ihrem Steuerbüro. Wenn Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens Anspruch auf einen Beratungsschein haben, können Sie sich auch an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) der Stadt wenden. Auch die Berater*innen von InStart helfen Ihnen gerne weiter.

Alle Tipps, Tools und Kurse zu dem Thema Krise findest du hier:

bhp