Bankkredite und Darlehen der Förderbanken (z.B. bundesweit die KfW oder regional die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB) kommen nur für grundsätzlich „gesunde“ Unternehmen in Frage, die Investitionen oder Wachstum finanzieren möchten.
Auch die Förderkredite müssen immer über die eigene Hausbank beantragt werden. Allerdings bieten das Infocenter der KfW und die Beratungsstellen der Landesförderinstitute (z.B. das Beratungscenter Wirtschaft der IFB) direkte Beratung zu den in Frage kommenden Finanzierungsprogrammen und deren Konditionen an.
Neuartige alternative Finanzierungsmöglichkeiten findet man im Crowdfinancing, das aus den USA kommt, in seinen verschiedenen Spielarten aber Vieles von der alten europäischen Genossenschafts- und Selbsthilfekultur wieder aufleben lassen.
Beim Crowdfunding werden vornehmlich konkrete Projekte finanziert. Auf speziellen Plattformen können Unternehmen konkrete Vorhaben – häufig aus dem kreativen Bereich – präsentieren und hierfür Geld von Personen einsammeln, die diese Projekte unterstützen wollen. Hierbei handelt es sich zumeist um kleinere Summen. Als Gegenleistung erhalten die Kapitalgeber häufig Sachleistungen (z.B. Waren, Vergünstigungen). In diesem Punkt unterscheidet sich das Crowdfunding vom Peer-to-Peer-Lending. Dort nämlich fließt Geld: Unternehmen werden mit Kreditgebern zusammen gebracht, die bereit sind, einen Teil des Kredits zu risikoabhängigen Zinsen zu finanzieren. Auch beim Peer-to-peer-lending jedoch wird der Kredit durch mehrere Geldgeber gemeinsam finanziert.
Beim Crowdinvesting werden keine Kredite sondern Unternehmensbeteiligungen vergeben. Diese Finanzierungsform eignet sich für Unternehmen mit deutlich höherem Kapitalbedarf.
Wichtig: Weder Crowdfunding noch Crowdinvesting oder Peer-to-Peer-Lending kommen als Finanzierungsmöglichkeit in einer akuten Unternehmenskrise in Frage. In diesem Punkt unterscheiden sie sich nicht von klassischen Bankkrediten.
Beispiellinks:
Neben öffentlichen Fördermitteln in Form von Krediten können für Sie auch Beratungskostenzuschüsse interessant sein. Bei unternehmerischen Herausforderungen ist es häufig sinnvoll, sich durch fachkundige Berater/innen unterstützen zu lassen. Nicht alle Kleinunternehmen können hier kostenlose Beratung wie die der FIRMENHILFE in Hamburg in Anspruch nehmen. Selbstständige aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten aber Beratungskostenzuschüsse für Unternehmensberatungen durch qualifizierte Berater. Seit 2016 gibt es hierfür das bundesweite Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird.
Die Förderung richtet sich an
Je nach Zielgruppe und Region werden 50% bis 90% der anfallenden Beratungskosten (bis zu bestimmten Obergrenzen) bezuschusst. Weitere Einzelheiten zur Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen finden Sie auf der Website der BAFA.
Hier müssen wir zunächst klarstellen, dass eine Finanzierung durch Bank- oder auch Förderkredite in schwierigen finanziellen Situationen normalerweise keine Option ist. In diesen Fällen hilft häufig nur eine Lösung durch „Friends&Family“.
Allerdings sollten Sie auch und gerade bei Krediten von Freunden oder Verwandten auf einen kurzen Kreditvertrag samt Rückzahlungs- und ggf. Zinsvereinbarung nicht verzichten. Dies erspart Ihnen im Zweifelsfall viel Ärger.
Kommt eine Finanzierung durch Friends&Family nicht in Frage und Sie brauchen dennoch Unterstützung, um die wichtigsten Zahlungen wie Miete, Krankenkasse etc. leisten zu können, bleibt Ihnen zur Überbrückung einer Krisensituation nur das ergänzende Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), das auch von Selbständigen beantragt werden kann.
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Merkblatt ALG-IIZum Thema ALG-II für Selbständige berät die Arbeitslosentelefonhilfe
Diese Informationen haben wir für Sie in diesem Blogartikel bereit gestellt.